UNSERE VEREINSSTATUTEN

Auszug aus den Statuten des Vereines Hortus

 

 

 

§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

 

  1. Der Verein führt den Namen: Hortus Gesellschaft zur Erhaltung, Entwicklung und Förderung von Kultur- und Wildpflanzen und Tierrassen.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Ranshofen, Wertheimerplatz, 5282 Ranshofen, O.Ö.
  3. Der Verein erstreckt seine Tätigkeit auf Oberösterreich und seine Nachbarregionen.
  4. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenverordnung.

 

 

 § 2 Tätigkeit des Vereins

  1. Der Verein ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und bezweckt die Erhaltung und Sicherung der Arten- und Sortenvielfalt im Bereich der Obst- und Gartengewächse und (Nutz-)Tierrassen nach ökologischen Gesichtspunkten, die Bewußtseinsbildung über deren Bedeutung, sowie die Erhaltung und Führung hiezu zweckdienlicher Einrichtungen, Anlagen und Verbreitungsmöglichkeiten. Dazu dient unter anderem:
  • Die Dokumentation von Sorten und Arten, deren traditionellen Anbaumethoden, Verwendung und Verarbeitungstechniken
  • Die Anlage von Arten- und Sortengärten und Datenbanken über Standorte und Saatgut
  • Das Führen einer Bibliothek fachspezifischer Literatur und Unterlagen sowie eines Archivs mit Herbar, Kernsammlungen, Photodokumentation und anderen geeigneten digitalen und analogen Dokumentationsmedien
  • Das Erfassen und Dokumentieren historischer Gartenanlagen
  • Die Kooperation mit Baumschulen, Gärtnereien, Betriebseinrichtungen, in- und ausländischen Institutionen und Anstalten sowie Vereinen und Privatpersonen, die ähnliche Ziele und Zwecke verfolgen
  • Das Einrichten eines Arten- und Sortennetzwerks
  • Die Veranstaltung von Tagungen, Seminaren, Kursen, Studienreisen, Fachaussprachen, Vorträgen, Beratungen und Ausstellungen
  • Wissenschaftliche Veranstaltungen und Forschungsvorhaben sowie Veröffentlich der eigenen Versuchs- und Forschungsergebnisse und Mitwirkung in der Fachpresse
  • Die Erforschung der Geschichte der heimischen Pomologie und der Nutztierhaltung
  • DieHerausgabe eines Mitteilungs- und Kommunikationsblatts sowie anderer Kommunikations-und Interaktionsmedien

 

 

 

§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder 

 

  1. Alle Mitglieder sind berechtigt:

 

  • Den Vollversammlungen beizuwohnen und Anträge zu stellen.
  • Alle sonstigen Veranstaltungen zu besuchen, sofern sie als offene Veranstaltungen angekündigt werden.
  • Bei Veranstaltungen Gäste einzuführen, sofern dadurch nicht die Rechte der Mitglieder beeinträchtigt werden.
  • In allen fachspezifischen Angelegenheiten den Verein um Rat und Unterstützung zu fragen.
  • Die Einrichtungen des Vereins zu benützen und von allen Begünstigungen Gebrauch zu machen.
  • Eigene Projekte, die mit den Vereinszwecken vereinbar sind, selber zu initiieren und durch Beschluß des
  • Vorstands im Namen des Vereins um Subventionen und Unterstützungen anzusuchen.
  • Eine detaillierte Projektbeschreibung ist jedoch der nächsten Generalversammlung vorzulegen.
  • Die Vereinsnachrichten und den Sortenkatalog zu erhalten.
  • Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht zu benutzen,
  • sofern sie ordentliche oder Ehrenmitglieder sind. Pro Person bzw. Institution, Körperschaft oder Betrieb besteht nur eine Stimme pro Mitglied.

 

 

2. Alle Mitglieder sind verpflichtet:

 

  • die Satzungen einzuhalten und durch aktive Mitarbeit die Arbeit des Vereins zu fördern.
  • Den festgesetzten Mitgliedsbeitrag zeitgerecht zu entrichten.
  • Eine auf sie entfallende Wahl anzunehmen, wenn nicht gewichtige Gründe für die Ablehnung vorliegen.
  • Die vom Verein gefassten Beschlüsse zu beachten.
  • Zur Verschwiegenheit - geschäftliche Belange betreffend - insbesondere wenn sie eine Funktion im Vorstand, Sekretariat oder im Zuge der Rechnungsprüfung ausüben.

 

 

 

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 Verein Hortus

Gesellschaft zur Erhaltung heimischer Kultur- und Wildpflanzen sowie Tierrassen

Sitz: Schloss Ranshofen

ZVR: 711777856

 

E-Mail:  verein@kulturgut-hortus.at